Es empfiehlt sich, erst nach dem Traugespräch, wenn geklärt ist, ob eine kirchliche Trauung möglich ist, den vereinbarten Trautermin nach außen bekannt zu geben. (Ein Hindernis für eine Trauung könnte z.B. eine Vorehe eines Partners sein, auch wenn sie in einer anderen Konfession / Religion oder auch nur standesamtlich geschlossen wurde. Die Gültigkeit solcher zuvor geschlossenen Ehen wird im Gespräch geprüft. Ggf. muss dazu das Offizialat der Diözese einbezogen werden.Derzeit wird in der Kirche auf allen Ebenen stark über die Möglichkeit einer Eheschließung oder auch eines Segens für eine neue Ehe nach einer Scheidung diskutiert. Dieses Thema ist noch nicht gelöst.)
Nach diesem Traugespräch werden mit dem trauenden Geistlichen die Einzelheiten der Trauung besprochen. Wenn Sie woanders getraut werden möchten, müßten Sie einen eigenen Geistlichen (Pfarrer, Pfarrer i.R., Diakon, Ordensgeistlicher …) mitbringen oder den Pfarrer des Trauortes für die Trauzeremonie gewinnen.
Beachten Sie bitte, dass die kirchliche Trauung eine gottesdienstliche Handlung ist. Dies hat eine Bedeutung für die Auswahl der Lieder als auch für die gesamte Gestaltung. Auch dem Filmen oder Fotographieren im Gottesdienst sind Grenzen gesetzt. (Es sollte nämlich alles vermieden werden, was das gottesdienstliche Geschehen den Charakter einer „Vorführung“ gibt. Dies besprechen Sie am besten mit dem trauenden Geistlichen.)
„Ökumenische Trauung“: Sie gibt es eigentlich nicht! Es gibt eine evangelische Trauung mit Beteiligung des katholischen Pfarrers oder eines Stellvertreters und umgekehrt eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers. Bedenken Sie bei solchen Wünschen aber immer auch, dass Sie dann zwei Pfarrer „beanspruchen“, was, gerade an Wochenenden, nicht einfach ist. Eine „gemischt-konfessionelle Trauung“ ist schon in sich ökumenisch, weil ja das Brautpaar aus zwei Kirchen kommt, zu denen es (hoffentlich) jeweils eine enge Beziehung pflegt.
Übrigens kann auch eine rein evangelische Trauung wie auch eine Trauung nur auf dem Standesamt von der Kirche als „gültige Trauung“ anerkannt werden. Sollten Sie sich aus bestimmten Gründen mit so einem Gedanken tragen, sprechen Sie dies beim Traugespräch an.
Was den Blumenschmuck in der Kirche betrifft, können Sie natürlich Ihre Ideen einbringen – auch über „Ihren“ Floristen/Floristin. Nehmen Sie aber bitte trotzdem rechtzeitig vorher über das zuständige Pfarrbüro Kontakt mit jenem Menschen auf, der für den Blumenschmuck in der Kirche normalerweise zuständig ist. Er ist Ihnen bei Fragen gerne behilflich.
Blumenstreuen in der Kirche ist aufgrund sicherer Weg und aus reinigungstechnischen Gründen und aus Gründen der Empfindlickeit mancher Bodenbeläge nicht möglich. Auch auf das Streuen von Reis bitten wir zu verzichten. Reis ist vor allem ein wertvolles Nahrungsmittel, das wir angesichts auch des Hungers in der Welt nicht mit Füßen treten sollten. Zudem kann man auf einem „Reisteppich“ leicht ausrutschen und böse zu Fall kommen.