Wiedereintritt in die Katholische Kirche
Sie sind aus der katholischen Kirche ausgetreten und möchten wieder aufgenommen werden?
Ein Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Immer wieder kehren Menschen in die volle Gemeinschaft der Kirche zurück. Die Gründe für eine solche Rückkehr sind vielfältig.
Wenden Sie sich doch wegen eines klärenden Gesprächs an einen Seelsorger oder an den Pfarrer der Gemeinde. Von Zeit zu Zeit gibt es bei uns auch mehrabendliche Gespräch zu verschiedenen Themen zum Wiedereintritt.
Informationen
Katholisches Pfarramt Mariä Himmelfahrt
Klosterhof 20
89077 Ulm
Telefon: 0731- 9 38 63 90
E-Mail: MariaeHimmelfahrt.Ulm@drs.de
Austrittsgründe gibt es viele. Manchmal steht ein persönlicher Ärger im Vordergrund, manchmal eine große Enttäuschung über Fehler in der Kirche, manchmal ist man der Kirche auch nur fremd geworden, manchmal weiß man nicht, wie man finanziell über die Runden kommen soll, manchmal raten es einem die guten Freunde, manchmal hilft der Steuerberater beim (oft nur vermeintlichen) Sparen, manchmal versteht man einfach das biblische Wort nicht, manchmal sitzt man einfach auch Fehlinformationen auf…
… und schon ist man aus der Kirche ausgetreten, aus der Solidargemeinschaft jener, die an der Hoffnung festhalten wollen, dass das Leben füreinander und miteinander Sinn macht auf Jesu Wort hin.
Wer aus der Kirche austritt, muss wissen, dass er sich von sämtlichen Sakramenten ausschließt (z.B. Ehesakrament, Eucharistie, Krankensalbung) und auch kein Wahl- oder Patenamt innerhalb der Kirche mehr wahrnehmen kann. Mit dem Austritt aus der Solidargemeinschaft der Kirche sagt man auch, dass man keine kirchliche Bestattung mehr wünscht.
Kirchensteuer auf Kapitalertragssteuer
Auch die Frage der veränderten Kapitalertragssteuererhebung hat zu Austritten geführt. Dabei hat sich bzgl. der auch bisher geltenden Kirchensteuerpflicht gar nichts geändert.
„Huch – eine neue Steuer???“ Um gleich Entwarnung zu geben: Nichts hat sich geändert bei der Besteuerung von Kapitalerträgen, sofern – wovon man ausgehen sollte – jeder Mensch ehrlich seine Steuer bezahlt.
Die Steuer auf die „Kapitalerträge“ (also z.B. auf Einnahmen aus Zinsen inländischer Kreditinstitute, Termin- und Wertpapiergeschäften…) wurden bisher vom Bürger in der sog. „Anlage N“ der Steuerklärung angegeben. Die daraus anfallende Steuer wurde vom Finanzamt berechnet und im Steuerbescheid des Finanzamtes mit allen anderen steuerrelevanten Beträgen verrechnet. So muss man entweder Steuer nachzahlen oder man bekommt zu viel bezahlte Steuer wieder zurück (vor allem, wenn im Steuerjahr viele Werbekosten und Sonderausgaben angefallen sind). Als Kirchensteuer wird (bei uns) 8% von der Lohn- bzw. Einkommenssteuer vom Finanzamt berechnet und an die Kirchen weitergegeben, natürlich nur, sofern der Bürger Mitglied der evangelischen, katholischen, altkatholischen Kirche oder der israelitischen Kultusgemeinde ist. Diesen Dienst erledigt der Staat übrigens nicht unentgeltlich – er stellt seinen Aufwand den Kirchen/Religionsgemeinschaften in Rechnung.
Was sich nun verändert hat und wovon viele reden ist das Verfahren der Steuererhebung. Hat der – ehrliche – Bürger bisher seine Kapitalerträge selbst in seiner Steuererklärung angegeben, aus der die daraus entstehende Steuerschuld vom Finanzamt berechnet wurde, wird die Kapitalertragssteuer (samt Kirchensteueranteil) nun von den Banken „automatisch“ erhoben, sofern sie von der Kirchenmitgliedschaft ihrer Kunden weiß. Der Mitteilung der Kirchenmitgliedschaft kann man übrigens widersprechen, dann muss man die Kapitalerträge wieder in der Steuererklärung angeben. Für den Bürger hat das den Vorteil, dass er in seiner Steuererklärung nicht mehr alle Kapitalerträge auflisten muss, die Steuer ist ja bereits abgegolten. Nur für denjenigen tritt eine neue Situation ein, der bisher Kapitaleinkünfte am Finanzamt vorbeigeschleust hat, um „Steuern zu sparen“, sprich: zu hinterziehen.
Apropos Kirchensteuer: Dass die Kirchen hierzulande Steuern erheben dürfen, ist letztlich eine kleine Wiedergutmachung für das Unrecht in der Säkularisation 1803/1806: Hier wurde Eigentum der Kirche in einem unglaublichen Maß vom Staat „kassiert“ oder auch zerstört.
Was wirklich neu ist, ist die aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes seit 2005 eingeführte Besteuerung von Rentnern und Pensionären. Das hängt damit zusammen, dass Beiträge zur Altersversorgung während der „Erwerbsphase“ von der Steuer abgesetzt und damit steuerfrei bleiben können. Die Steuer holt sich der Staat dann aber wieder, wenn Renten und Pensionen ausgezahlt werden – ab einem gewissen Freibetrag („nachgelagerte Besteuerung“). Versorgungs- und Entschädigungsrenten bleiben steuerfrei. Und da es sich um eine Einkommenssteuer handelt, wird dafür auch Kirchensteuer eingezogen.
Bleibt die Frage, wie man zur Kirchensteuer steht. Mit 8% aus der Lohn- bzw. Einkommenssteuer bleibt sie in der Höhe sehr „überschaubar“. Und wer keine Lohn- oder Einkommenssteuer bezahlt, zahlt auch keine Kirchensteuer: Kinder, Jugendliche ohne eigenes Einkommen, Menschen mit geringfügigem Einkommen, derzeit noch viele Rentner… So gesehen, ist das „System Kirchensteuer“ ein durchaus gerechtes Verfahren. Entscheidender aber ist, wie die Kirchensteuermittel kontrolliert werden und den Menschen wieder zu Gute kommen. In unserer Diözese jedenfalls wird – und das ist einzigartig – der diözesane Haushalt von gewählten Vertretern aus den Dekanaten beraten und beschlossen. Der spezielle Haushalt des „bischöflichen Stuhles“ allerdings bleibt einem besonderen Gremium vorbehalten. Dass auch über ihn öffentlich Rechenschaft abgelegt werden muss, das haben die meisten Diözesen „nach Limburg“ nun auch verstanden – und arbeiten daran…
Stefan Cammerer